Unsere Mitglieder

Unsere Mitglieder gehören ausschließlich der öffentlichen Verwaltung direkt an oder sind öffentliche Unternehmen, die vor allem digitale Leistungen für die Verwaltung erbringen.

Grundvoraussetzungen eines Beitritts

  • Die aufnahmewillige Institution ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine von ihr getragene Einrichtung, oder eine privatrechtliche Gesellschaft, an der ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
  • Die aufnahmewillige Institution ist willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Erreichung des Genossenschaftszwecks zu leisten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!